Bestätigung der Lieferung

Nach der Übermittlung der Bestellung an den Händler ruht der Prozess, bis die Produkte unter der vorgesehen Lieferanschrift zugestellt werden. Ist dies geschehen, muss die Lieferung der Bestellung in liftbase bestätigt werden. Dies übernimmt die Person, die für die Aufgabe „Wareneingang“ durch eine entsprechende Vorbelegung oder durch ein manuelle Eingabe im Feld „Wareneingang“ beim Anlegen einer neuen Bestellanforderung vorgesehen ist oder der dieser Schritt zugewiesen wurde. Sie finden alle Bestellanforderungen, bei denen Sie für die aktuell anstehende Aufgabe zuständig sind, in der Übersicht links unter dem Reiter „Meine Aufgaben“. Außerdem erhalten Sie eine E-Mail, wenn eine neue Aufgaben für Sie ansteht. Um den Wareneingang für eine Bestellung zu bestätigen, wählen Sie in der Übersicht die entsprechende Bestellung aus und lassen sich die Produkte im Reiter „Lieferunternehmen“ nach Lieferunternehmen sortiert anzeigen. Hinter jedem Produkt sehen Sie eine Schaltfläche „eingegangen: x von y“ wobei „x“ hier stellvertretend für die bereits eingegangene (Teil)Menge des Produktes steht und „y“ für die bestellte Gesamtmenge. Die Schaltlfäch besgat also z. B. „eingegangen: 1 von 4“. Klicken Sie auf diese Schaltfläche, geben Sie die Menge ein, die zuletzt eingegangen ist und klicken Sie auf „Bestätigen“. , dessen Wareneingang Sie bestätigen möchten, auf die Schaltfläche „eingegangen im Bereich „Aktionen“ die Schaltfläche mit dem blauen Häkchen an. Stehen für die Bestellung keine zu bestätigenden Wareneingänge mehr an, können Sie oben rechts unter „Aktionen“ auf das blaue Häkchen klicken.

Lieferung bestätigen und die Bestellanforderung abschließen

Damit ist der gesamte Bestellvorgang in liftbase abgeschlossen

Es ist allerdings auch möglich, vom bisher geschilderten Bestellablauf abzuweichen, z. B. indem einem bestimmten Schritt in diesem Vorgang eine andere Person zugewiesen wird oder die Bestellanforderung einer bestimmten Person zur Klärung eines Problems oder eine Fragestellung übergeben wird. Die für die Klärung zuständige Person kann die gesamte Bestellanforderung auch stornieren.

Wie eine solche Zuweisung, Klärung oder Stornierung vonstatten geht, erfahren Sie hier.